Reisepass
- Neuausstellung eines Reisepasses
- Änderungen und Ergänzungen
- Reisepass für Kinder bis zwölf Jahre (Kinderreisepass)
Änderungen und Ergänzungen
Im Reisepass können – müssen aber nicht – folgende nachträglichen Änderungen durchgeführt werden:
- Eintragung eines akademischen Grades
- Eintragung der Standesbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin
- Eintragung besonderer Kennzeichen (sichtbare Narben, körperliche Beeinträchtigungen, Tätowierungen)
- Streichung der eingetragenen Kinder
- Eintragung eines Vermerks: Name mit scharfem "s" (ß)
Alle nachträglichen Änderungen werden in Form einer eingeklebten Vignette durchgeführt.
Bei jeder nachträglichen Änderung werden eingetragene Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, von Amts wegen gestrichen, auch wenn sie noch keinen eigenen Reisepass besitzen.
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich.
Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisepasses, indem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt jedoch davon unberührt.
Eine Namensänderung kann nicht in den Reisepass eingetragen werden. Sie müssen einen Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses stellen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Reisepasses müssen Sie persönlich stellen.
Bei Antragstellung bei der Passbehörde wird die Änderung sofort durchgeführt. Wird der Antrag über eine Gemeinde gestellt, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- Nachweis der Änderung oder Ergänzung
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (Schreibweisen).
Kosten
- 26,30 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).


+43-732-221055-232


