Gemeinde Puchenau

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Restabfall

Restabfall muss aufgrund der am 1. Jänner 2004 in Kraft getretenen Deponieverordnung thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden. Ziel ist die Vermeidung der Ablagerung von Abfällen auf Deponien, welche die Gesundheit und Umwelt gefährden. Chemische Reaktionen, die Luft, Boden und Wasser gefährden, gilt es zu vermeiden.

Jeder und jede Einzelne ist aufgerufen, nicht nur Müll zu vermeiden, sondern den anfallenden Hausmüll an den Containersammelplätzen oder im ASZ Puchenau durch fachgerechte Trennung zu minimieren, sodass nurmehr die geringstnötige Menge Restabfall pro Haushalt kostenpflichtig entsorgt werden muss.

Tonnen, Kosten und Entleerung

Folgende Tonnengrößen stehen zur Auswahl:

  • 120l Restabfalltonne

  • 240l Restabfalltonne

Für jede Restabfalltonne ist eine Grundgebühr zu entrichten. Zudem fallen Kosten für die Entleerung an. Die aktuellen Gebühren finden sie in der Gebührenliste.

Die Entleerung der Tonnen erfolgt wahlweise 4-wöchentlich oder 14-tägig. Die genauen Entleerungstermine finden sie im Puchenauer Abfallkalender.

Für die Bewohner der Gartenstädte erfolgt die Abrechnung der Entleerungskosten im Zuge der Betriebskostenabrechnung durch die Neue Heimat OÖ.

Weitere Informationen erhalten Sie im Umweltamt der Gemeinde Puchenau bei Christian Endt (DW 253).

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema

Christian Endt

  +43-732-221055-253
 +43-732-221055-211
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