Meldewesen
- Anmeldung eines Wohnsitzes
- Ummeldung eines Wohnsitzes
- Abmeldung eines Wohnsitzes
- Meldebestätigung/ Meldezettel
Abmeldung eines Wohnsitzes
Wer in einer Wohnung in Österreich die Unterkunft aufgibt (auszieht), ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.
Die Abmeldung eines Wohnsitzes erfolgt zu den selben Bedingungen wie eine Anmeldung. An erforderlichen Unterlagen ist lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis vorzulegen.
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann der frühere Hauptwohnsitz (in Österreich) gleichzeitig durch die Behörde abgemeldet werden. In diesem Fall ist keine eigene Abmeldung notwendig.


+43-732-221055-232


