Gemeinde Puchenau

Kirchenstraße 1
A-4048 Puchenau

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Meldewesen

Abmeldung eines Wohnsitzes

Wer in einer Wohnung in Österreich die Unterkunft aufgibt (auszieht), ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.

Die Abmeldung eines Wohnsitzes erfolgt zu den selben Bedingungen wie eine Anmeldung. An erforderlichen Unterlagen ist lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis vorzulegen.

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz  angemeldet wird, kann der frühere Hauptwohnsitz (in Österreich) gleichzeitig durch die Behörde abgemeldet werden. In diesem Fall ist keine eigene Abmeldung notwendig.

Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema

Monika Mathä

  +43-732-221055-232
 +43-732-221055-211
 Kontakt per Mail

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