Gemeinde Puchenau

Kirchenstraße 1
A-4048 Puchenau

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Brandgefährlich

Auch wenn der Schein von Lagerfeuer schön und romantisch ist: Rauchen und Feuermachen in Wald- und Augebieten ist gefährlich!


Daher hat die Bezirkshauptmanschaft Urfahr-Umgebung das Rauchen und Feuermachen per Waldbrandschutz-Verordnung 2010 in den Waldgebieten des Bezirkes verboten.

Für eine Widerhandlung sind Strafen bis zu 7.270.- Euro, bzw. bis zu 4 Wochen Arrest vorgesehen.