Info für Bauwerber
Fertigstellung
- Die Fertigstellung ist beim Gemeindeamt anzuzeigen (näheres steht im Bescheid bzw. in der Mitteilung).
- Wurde mit dem Bau neuer Wohnraum geschaffen, ist dafür – wenn die Voraussetzungen zutreffen – eine befristete Befreiung von der Grundsteuer möglich. Informationen und Antragsformular dazu erhalten Sie am Gemeindeamt.







