Benützung von Gemeinderäumlichkeiten für Sport, Freizeit- und Bildungsangebote
Wer kann um ein Benützungsrecht ansuchen?
Grundsätzlich jeder Veranstalter von Kursen mit wiederkehrender Terminfolge, die der Förderung der körperlichen Gesundheit, der allgemeinen Freizeitgestaltung oder der Weiterbildung von Kindern und/oder Erwachsenen dienen.
Welche Gemeinderäumlichkeiten stehen zur Verfügung, bzw. was kosten sie?
- Turnsaal der Volksschule Puchenau
- Klassenraum der Volksschule Puchenau
- Turnsaal der Hauptschule Puchenau
- Klassenraum der Hauptschule Puchenau
- Lehrküche der Hauptschule Puchenau
- Gymnastikraum des Gemeindekindergartens
- Ballettsaal der Landesmusikschule Puchenau
- Klassenraum der Landesmusikschule Puchenau
- Buchensaal
- Seniorentreff
- Trauungssaal im Schloss Puchenau
Puchenauer Vereine, Ortsgruppen und politische Parteien können die Räumlichkeiten bis auf weiteres unentgeltlich nutzen. Die Kosten für die Nutzung durch private oder erwerbsmäßig orientierte Veranstalter richten sich nach der Benützungsentgeltregelung der Gemeinde Puchenau.
Wie und bis wann ist um ein Benützungsrecht anzusuchen?
Die Benützungssaison für Gemeinderäumlichkeiten beginnt immer mit 15. September eines Jahres und endet stets am 30. Juni des Folgejahres. In diesem Zeitraum stehen die Räumlichkeiten zur Nutzung in variablem Ausmaß zur Verfügung.
Ein Ansuchen ist bis 30. Juni eines Jahres bei der Gemeinde Puchenau einzureichen. Die Zuteilung erfolgt im August eines Jahres durch den Sportausschuss der Gemeinde Puchenau. Puchenauer Vereine, Ortsgruppen und politische Parteien werden bei der Vergabe der Räumlichkeiten bevorzugt behandelt.


+43-732-221055-235


