Kommunalsteuer
Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst. Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe.
Jedes Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Nähere Informationen erhalten Sie in der Finanzabteilung der Gemeinde Puchenau bei Heidrun Steininger (DW 264).







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