Lustbarkeitsabgabe
Veranstaltungen im Gemeindegebiet von Puchenau und die Aufstellung von Automaten (Dart, PhotoPlay, etc.) unterliegen der Lustbarkeitsabgabe.
Veranstaltungen sind in der Finanzabteilung der Gemeinde Puchenau anzumelden. Bei der Anmeldung hat der Veranstalter alle Eintrittskarten (auch Vorverkaufskarten), die für seine Veranstaltung ausgegeben werden, vorzulegen. Die Karten werden von der Gemeinde Puchenau abgestempelt und erlangen damit ihre Gültigkeit. Nach der Veranstaltung wird anhand der verkauften Karten die Lustbarkeitsabgabe errechnet.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Finanzabteilung der Gemeinde Puchenau bei Walter Kronsteiner (DW 262).







+43-732-221055-262


