Meldewesen
- Anmeldung eines Wohnsitzes
- Ummeldung eines Wohnsitzes
- Abmeldung eines Wohnsitzes
- Meldebestätigung/ Meldezettel
Anmeldung eines Wohnsitzes
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist gesetzlich verpflichtet,
sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Anmeldung beim Meldeamt Puchenau ist beispielsweise in folgenden
Fällen notwendig:
- erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Puchenau
- Umzug innerhalb Puchenaus (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
- Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Verfahrensablauf
Sie können sich persönlich oder postalisch im Meldeamt Puchenau anmelden. Die Anmeldung kann auch durch einen Boten erfolgen, wenn dieser seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweist. In jedem Fall werden für die Anmeldung die Originaldokumente der/s Meldepflichtigen oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente benötigt.
Für die Anmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient.
Bei einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz wird gleichzeitig der frühere Hauptwohnsitz (in Österreich) abgemeldet. Es ist daher nicht notwendig, sich vorher in seiner bisherigen Gemeinde abzumelden. Soll der frühere Hauptwohnsitz gleichzeitig als Nebenwohnsitz umgemeldet werden, so ist ein zusätzliches Antragsformular vollständig auszufüllen (Unterschrift des/der UnterkunftgeberIn kann entfallen).
Erforderliche Unterlagen
- Meldezettel-Formular (Antrag): vollständig ausgefüllt und bei Mietwohnungen vom Unterkunftgeber bzw. Vermieter unterschrieben.
- Öffentliche Urkunden und Personaldokumente, aus denen Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsbürgerschaft (z.B. Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde) der/s Meldepflichtigen hervorgehen.
- eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade (z.B. Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde).
- Bei ausländischen MitbürgerInnen ist grundsätzlich der Reisepass oder ein Flüchtlingsausweis erforderlich.
- Zur Anmeldung eines Neugeborenen bei der Meldebehörde ist Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.
Alle Dokumente sind im Original oder als notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften vorzulegen.
Hinweise
Die Wohnsitzanmeldung hat innerhalb von 3 Tagen nach Unterkunftnahme (bei Neugeborenen bis 3 Tage nach Rückkehr aus der Geburtenstation) zu erfolgen. Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren, bzw. Kosten an.
Auch die Unterkunftnahme in einem Beherbergungsbetrieb ist jedenfalls zu melden und erfolgt durch Ausfüllen des Gästeblattes im Beherbergungsbetrieb.
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Familienstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Personenstandsbehörden oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.







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