Reisepass
- Neuausstellung eines Reisepasses
- Änderungen und Ergänzungen
- Reisepass für Kinder bis zwölf Jahre (Kinderreisepass)
Reisepass für Kinder bis zwölf Jahre (Kinderreisepass)
Wenn Ihr Kind vor dem zwölften Geburtstag alleine oder mit anderen Personen als denen, in deren Reisepass es eingetragen ist (z.B. mit Verwandten oder anderen Begleitpersonen im Rahmen von Schulreisen oder Schüleraustauschprogrammen) ins Ausland reisen will, benötigt es einen eigenen Reisepass – den sogenannten Kinderreisepass.
Besteht bereits eine Kindermiteintragung und wird ein eigener Reisepass für das Kind beantragt, streicht die Passbehörde von Amts wegen das Kind aus dem Reisepass oder den Reisepässen, in denen es miteingetragen ist.
Seit dem 15. Juni 2009 werden - auch für Kinder - ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Wie bisher werden bei Kindern unter 12 Jahren die Fingerabdrück nicht erfasst.
Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige:
- Für Kinder ab Geburt bis 2 Jahre: zwei Jahre
- Für Kinder von 2 bis 12 Jahren: fünf Jahre
- Für Kinder ab 12 Jahre: zehn Jahre
Bitte beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung des Reisepasses zum Zwecke der Indentitätsfeststellung anwesend sein muss.
Verfahrensablauf
Ein Kinderreisepass kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat.
- Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
- Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt.
- Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde.
- Für Pflegekinder sind die Pflegeeltern vertretungsbefugt.
- Kinder minderjähriger Eltern werden in der Regel vom Jugendamt vertreten.
Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt) zum Passamt mitgebracht werden, bzw. hat dort persönlich zu erscheinen, damit die Identität eindeutig festgestellt werden kann.
Die Unterschrift am Antragsformular im Scannfeld (befindet sich rechts oben am Formular) wird vom Kind selbst oder von anderen Personen geleistet. Das Kind kann selbst unterschreiben, wenn es seinen Namen in Schreibschrift schreiben kann. Ist es dem Kind nicht möglich selbst zu unterschreiben, ist im Scannfeld der Name in Blockbuchstaben einzutragen.
Der Kinderreisepass wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt. Auf Wunsch wird auch ein Expresspass für Kinder ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird. Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen.
Seit 15. März 2010 kann auch ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der Ihnen am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis des Antragsstellers
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- Passbild vom Kind nach folgenden
Kriterien - Nachweis der Vertretungsbefugnis
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).
KOSTEN
- Bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes:
-Normale Zustellung: gebührenfrei bei Erstausstellung
(wird z.B. wegen Namensädnerung ein weiterer Reisepass ausgestellt, ist dieser kostenpflichtig)
-Expresszustellung: 45 Euro
-Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro - Ab Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes:
-Normale Zustellung: 30 Euro
-Expresszustellung: 45 Euro
-Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro - Ab Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes:
-Normale Zustellung: 69,90 Euro
-Expresszustellung: 100 Euro
-Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro
Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen). Seit 1. Jänner 2008 fallen im Inland für die Ausstellung eines Kinderreisepasses innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren an.


+43-732-221055-232


