Reisepass
- Neuausstellung eines Reisepasses
- Änderungen und Ergänzungen
- Reisepass für Kinder bis zwölf Jahre (Kinderreisepass)
Neuausstellung eines Reisepasses
Eine Reisepass-Neuausstellung ist notwendig nach Namensänderung, Verlust oder Diebstahl des Passes, bzw. wenn ihr alter Reisepass abgelaufen ist. Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses ist auf zehn Jahre beschränkt, eine Verlängerungen ist nicht möglich.
Vorausetzung für die Ausstellung eines Reisepasses ist der Besitz der Österreichischen Staasbürgerschaft.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses müssen Sie persönlich stellen. Die Antragsstellung ist entweder im Gemeindeamt Puchenau oder direkt bei der Bezirkshauptmanschaft Urfahr-Umgebung möglich.
Der Reisepass wird innerhalb von fünf Arbeitstagen mittels RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt. Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird. Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen.
Ein-Tages-Expresspass: Seit 15. März 2010 kann auch ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der Ihnen am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird. Der Ein-Tages-Expresspass ist direkt bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn kein Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist...
- amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Passbild entsprechend folgender Kriterien
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. urkundlicher Nachweis akademischer Grade (z.B. Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde).
Wenn kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden ist und die Personaldaten gleich geblieben sind...
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Passbild entsprechend folgender Kriterien
Wenn ein Reisepass vorhanden ist und die Personaldaten gleich geblieben sind...
- abgelaufener Reisepass
- Geburtsurkunde
- Passbild entsprechend folgender Kriterien
Wenn ein Reisepass vorhanden ist und die Personaldaten sich geändert haben...
- abgelaufener Reisepass
- Geburtsurkunde
- Passbild entsprechend folgender Kriterien
- ggf. Staatsbürgerschaftsnachweis
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. urkundlicher Nachweis akademischer Grade (z.B. Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde).
Wurde der Reisepass gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend. Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).
Kosten
- Reisepass: 69,90 Euro
- Expresspass: 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).


+43-732-221055-232


