Gemeinde Puchenau

Kirchenstraße 1
A-4048 Puchenau

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Straßenpolizeiliche Bewilligung für Baustellen

Für alle Arbeiten, die entweder auf der Straße selbst erfolgen (z.B. Hauskanalanschluss) oder für deren Durchführung eine Materiallagerung, Containeraufstellung, Gerüstaufstellung, oder ähnliches auf öffentlicher Verkehrsfläche erforderlich ist, brauchen Sie nach § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 unabhängig von anderen Rechtsvorschriften eine Bewilligung.

Die Gemeinde Puchenau erteilt diese Bewilligung auf Antrag, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, durch Vorschreibung von Auflagen die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicherzustellen.

Notwendige Unterlagen

  • Bei großen Baustelleneinrichtungen (zum Beispiel umfangreichen Lagerungen) ist zusätzlich zu den Angaben im Antragsformular auch eine Planskizze beziehungsweise ein Lageplan einzureichen.

Kosten für die straßenpolizeiliche Bewilligung
Diese Kosten Die Beantragung kann bei der Gemeinde mit dem Antragsformular erfolgen. Nach Erhalt des Ansuchens wird bei einem eventuellem Ortsaugenschein durch die Gemeinde festgestellt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Kosten für das Verfahren werden Ihnen mit der Enderledigung vorgeschrieben und belaufen sich auf:

Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro für jede Beilage

Verwaltungsabgabe
29,80 Euro

Kommissionsgebühr
Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verhandlung, sollte eine notwendig sein.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema

Christian Endt

  +43-732-221055-253
 +43-732-221055-211
 Kontakt per Mail

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