Vereinsförderung

Die Puchenauer Vereine sind Träger des Gemeindelebens und die vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen ganz wesentlich zur Wohnqualität in unserem Ort bei. Die Gemeinde fördert diese Aktivitäten durch viele Maßnahmen (Benutzung der Gemeinderäumlichkeiten, Veröffentlichungsmöglichkeiten in den Gemeindemedien, Hilfestellungen für die Veranstaltungskoordination, Vereinsbroschüre u.v.m.) und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch durch die Vergabe von Subventionen.

Auf Grund der nach wie vor angespannten Finanzlage, aber auch um den finanziellen Bedürfnissen der Vereine gerecht zu werden, ist es notwendig, unsere geringen Finanzmittel effizienter einzusetzen. Daher haben die zuständigen Gremien mit 20.10.2010 eine Neufassung der Subventionsrichtlinie für den laufenden Betrieb und die Unterstützung bei finanziellen Abgängen von Veranstaltungen oder Projekten Puchenauer Vereinen vereinbart.

Wenn ein Verein finanzielle Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln der Gemeinde Puchenau zum Erhalt des laufenden Betriebes benötigt, ist es notwendig, ein Ansuchen zur "Deckung von laufenden Kosten" bis zum 31. August eines laufenden Jahres einzubringen. Das zuständige Gremium hat in der Herbstsitzung zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine finanzielle Zuwendung im Budget des Folgejahres berücksichtigt werden kann.

Hat ein Verein im Zuge eines Projektes oder einer Veranstaltung einen finanziellen Abgang erwirtschaftet, kann er bis 15. November eines Jahres ein Ansuchen zur "Deckung von finanziellen Abgängen" einbringen. Das zuständige Gremium entscheidet in der letzten Sitzung eine Jahres über die Verteilung der verfügbaren Mittel.

Alle Ansuchen sind ausnahmslos mit den vorgefertigten Formularen an die Gemeinde Puchenau, Kirchenstraße 1, 4048 Puchenau zu richten. Nicht frist- und/oder formgerechte Ansuchen können nicht mehr berücksichtigt werden.  

Auf Gewährung einer Förderung besteht generell kein Rechtsanspruch. Nähere Informationen erhalten Sie in der Finanzabteilung der Gemeinde Puchenau bei Frau Heidrun Pichlbauer 0732 22 10 55-262.

Zuständig

Formulare