Info für Bauwerber
Während der Planung
- Beachten Sie bei der Planung die Empfehlungen zur Wohnhaussicherung des Landespolizeikommandos OÖ, sowie die Broschüren des Landes Oberösterreich Die moderne OÖ. Bauordnung und Barrierefreies Bauen in Oberösterreich.
- Sobald Sie einen Planentwurf zur Verfügung haben, können Sie diesen bereits vom Amtssachverständigen ansehen lassen. (Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte mit dem Gemeindeamt.) So können eventuell erforderliche Planergänzungen schon vor Fertigstellung des Einreichplanes berücksichtigt werden.
- Mit dem Planentwurf kann auch schon gesagt werden, ob für das Bauvorhaben eine Bauanzeige oder ein Bauansuchen eingereicht werden muss, ob die Zustimmung oder Beteiligung der Nachbarn nötig ist etc.
- Antrags- und Anzeigeformulare finden Sie hier. Natürlich sind diese auch in Papierform im Gemeindeamt erhältlich.


+43-732-221055-252


