Kundmachung gem. § 13 AVG

(Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991)

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen (Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden) oder sonstigen Mitteilungen stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:

Gemeinde Puchenau
Kirchenstraße 1,
4048 Puchenau

Tel: +43 732 221055-0
Fax: +43 732 221055-211
E-Mail: gemeinde@puchenau.at

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Während der Öffnungszeiten können schriftliche Anbringen persönlich eingebracht werden.
Im elektronischen Verkehr können schriftliche Anbringen nur innerhalb der Amtsstunden per E-Mail oder Telefax an die genannten, allgemeinen Kontaktdaten übermittelt werden. An andere E-Mail-Adressen übermittelte Eingaben, zB personalisiert an eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter, sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.

Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb des Parteienverkehrs empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht/eingelangt und werden von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt.

AMTSSTUNDEN:
Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 14 Uhr
Donnerstag: 7 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr

ÖFFNUNGSZEITEN (Parteienverkehr):
Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr              
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr      
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr    
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr

Keine Amtstunden/Öffnungszeiten an Feiertagen und am 24.12.!