Die Mitarbeiter des Wirtschaftshofes sind auf den Winter vorbereitet und werden in gewohnter Form das Straßennetz räumen. Einige Teilbereiche sind fremdvergeben und werden von Räumungsdiensten betreut. Auch innerhalb der Gartenstädte wird der Winterdienst durch die Neue Heimat an private Firmen vergeben.
Winterdienst
Woran wir alljährlich eindringlich erinnern müssen ist, dass für den Winterdienst frei befahrbare Straßen wichtig sind! Bedenken Sie, dass Schneepflüge mind. 3,5 Meter Breite benötigen. Daher darf in Straßenzügen, in denen nicht zwei Fahrstreifen frei bleiben, auch nicht geparkt werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht behindernd ab, denn wenn die Durchfahrt nicht gewährleistet ist, muss der Winterdienst-Fahrer die Polizei verständigen.
Bitte um Verständnis wenn die Mitarbeiter der Winterdienste nicht überall gleichzeitig sein können! Gerade bei starkem und anhaltendem Schneefall ist es eine große Herausforderung, die Straßen in Puchenau zu räumen. Alle Mitarbeiter geben ihr Bestes und beginnen meist zwischen 2:00 und 4:00 Uhr morgens ihren Dienst. Sie fahren und schaufeln für die Sicherheit auf unseren Straßen und freuen sich über ein Lächeln oder ein Dankeschön seitens der Einwohner.
Pflichten der Eigentümer
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer zwischen 6:00 und 22:00 Uhr die Gehsteige, Gehwege und Stiegen entlang des eigenen Grundstückes schnee- und eisfrei halten. Ist kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter entlang der Grundstückgrenze zum öffentlichen Gut geräumt und bestreut werden. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern entfernt werden, um niemanden zu gefährden oder zu behindern.
Weiters ist das sogenannte Lichtraumprofil einzuhalten. Das bedeutet, dass über der Fahrbahn 4,5 Meter und über einem Gehsteig 2,5 Meter freibleiben müssen. Dies gilt auch seitlich bis 60 cm über den Rand hinaus. Bitte beachten Sie, dass Äste im Winter durch die Schneelast tiefer hängen können.
Vor der eigenen Haustür
Besonders wichtig ist die Räumung von Garageneinfahrten und Gehsteigen. Schneeansammlungen sollten zeitnah entfernt werden, um eine Verdichtung oder Vereisung und damit Schwierigkeiten beim Entfernen des Schnees zu vermeiden. Es ist ratsam, auch die vom Räumungsdienst hinterlassenen Schneeanhäufungen zu beseitigen. Daher ist es wichtig, regelmäßig den Zustand der Einfahrt und Gehwege zu überprüfen und gegebenenfalls selbst aktiv zu werden.
Sorgen Sie auch dafür, dass bei winterlichen Verhältnissen Ihre Abfalltonnen und der Weg dorthin vom Schnee befreit und gut zugänglich sind. Anderenfalls kann eine Entleerung seitens der Entsorgungsunternehmen nicht gewährleistet werden.
HINWEIS:
Bei andauernd starkem Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie völlig zwecklos und praktisch wirkungslos ist. (§ 93 Straßenverkehrsordnung)