Leitbild
Der Flächenwidmungsplan bestehend aus dem Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) und dem Flächenwidmungsteil wurde im November 2019 rechtswirksam und ist das wichtigste Instrument der Raumplanung. Das Oö Raumordnungsgesetz schreibt vor, das ÖEK alle 10 Jahre und damit den Flächenwidmungsplan im Hinblick auf die Ziele des ÖEK zu überprüfen.
In Zusammenarbeit mit unserem Raumplaner DI Max Mandl vom Büro Raum2 und einer Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates, des Umweltausschusses, des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr und des Ausschusses für örtliche Raumplanung und Bauwesen wurde 2017/2018 das räumliche Leitbild 2040 überarbeitet.
Dieses Leitbild dient als Grundlage zur Erarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes in den nächsten zehn Jahren (bis 2028).
Hier finden Sie den Beschluss über das aktuelle Leitbild.
Raumordnung
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes hängt in erster Linie von den Festlegungen des jeweiligen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ab.
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne können geändert werden, wenn öffentliche Interessen dafür sprechen, Planungsziele der Gemeinde und Interessen Dritter dadurch nicht verletzt werden. Sie müssen geändert werden, wenn die Rechtslage sich ändert oder wenn es das Gemeinwohl erfordert. Anregungen auf Änderungen können beim Bauamt eingebracht werden.
Flächenwidmungsplan
Im oberösterreichischen Raumordnungsgesetz finden sich Vorschriften, wie ein Grundstück bebaut werden darf.
Der Flächenwidmungsplan mit dem örtlichen Entwicklungskonzept reiht das Grundstück vorerst in eine der drei Widmungskategorien Grünland, Bauland oder Verkehrsfläche ein. Innerhalb dieser Kategorien gibt es dann weitere Differenzierungen, die von der jeweiligen Nutzungs- und Umgebungssituation abhängen:
Im Grünland unterscheidet man vor allem die Widmung Land- und Forstwirtschaft, Parkanlage, Sport- und Spielfläche und Grünzug.
Im Bauland sind vor allem die Widmungen Dorfgebiet, Wohngebiet, Kerngebiet, gemischtes Baugebiet, sowie Betriebsbaugebiet hervorzuheben.
Flächen, die besonders zu schützen oder deren Standort besonders zu sichern ist, wie etwa Krankenhäuser, Schulen, Kirchen, Sportstätten und Tourismusbetriebe, bedürfen einer Sonderwidmung im Bauland.
Den Flächenwidmungsplan der Gemeinde Puchenau finden Sie in der DORIS Karte des Landes OÖ.
Bitte beachten Sie, dass die dargestellten Pläne ausschließlich Informationscharakter haben und keinerlei Rechtsanspruch daraus abgeleitet werden kann. Weiters stellen die Daten einen bestimmten Erhebungsstand dar; trotz laufender Aktualisierung wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Für Auskünfte und/oder Anliegen dazu steht Ihnen die Bauabteilung zur Verfügung.
Örtliches Entwicklungskonzept
Das örtliche Entwicklungskonzept ist Grundlage und Bestandteil der Flächenwidmungsplanung und hat die längerfristigen Ziele und Festlegungen der Örtlichen Raumplanung festzulegen. Es ist auf einen Planungszeitraum von zehn Jahren ausgelegt.
Das Örtliche Entwicklungskonzept besteht aus der zeichnerischen Darstellung (Funktionsplan) und ergänzenden textlichen Festlegungen.
Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 3 Plan
Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 3 Bestehende Gebäude im Grünland (Sternhauskatalog)
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan trifft bereits sehr detaillierte Aussagen über die tatsächliche Bebaubarkeit einer Liegenschaft. So definiert die Baufluchtlinie jenen Bereich, wo die Hauptgebäude entstehen sollen. Geschossanzahl sowie Geschoss- und Grundflächenzahl legen die Dichte der Bebauung fest.
Derzeit sind in Puchenau unter anderem die untenstehenden Bebauungspläne rechtswirksam:
BBP 5.8 Gartenstadt 1
BBP 5.9 Gartenstadt 1 Textänderung
BBP 5.10 Gartenstadt Ost
BBP_7.2_Reinprechtengründe.pdf herunterladen (4.42 MB)
BBP 8.8 Gartenstadt 2-West
BBP 8.9 Gartenstadt 2-Mitte
BBP 8.10 Gartenstadt 2-Ost
BBP 8.11 Gartenstadt 2 - Textänderung
BBP 10.1 Aignersiedlung.pdf herunterladen (1.25 MB)
BBP 10.2 Aignersiedlung Teilaufhebung.pdf herunterladen (0.59 MB)
BBP 11.2 Langmantl-Freisieder.pdf herunterladen (0.2 MB)
BBP 12.6 Taberger-Hofer
BBP 13.1 Hammerschmiede
BBP 16 Golfplatzstraße
BBP 16.1 Golfplatzstraße Teilaufhebung
BBP 17 Royer
BBP 21.1 Buchenhain.pdf herunterladen (1.48 MB)
BBT 21.1 Buchenhain
BBP 23 Schöllhammer
BBP 24 Derndorferweg
BBP 25 Wimmergründe
BBP 26 Seniorenhaus
BBP 28 Reitergründe Eschenbachweg
BBP 30 Pühringer
BBP 31 Nahversorungszentrum
BBP 32 Rummerstorfer
BBP 33 Schloßholzweg
BBP 35 Windflachweg
BBP 35.1_Teilaufhebung Windflachweg
BBP 36 Am Sonnfeld
BBP 37 Pöstlingberg