Hundehaltung

Hund

Allgemeine Infos zur Hundehaltung

Puchenauer Hundehalterinnen und Hundehalter, aber auch besorgte Eltern, Jogger und Spaziergänger haben sich des öfteren über die unklaren Bestimmungen des Hundehaltungsgesetzes 2002 bei der Gemeinde erkundigt. Leider ist dieses Gesetz zum Teil sehr widersprüchlich formuliert bzw. für die Gemeinden schwer zu exekutieren. Bei Inkrafttreten des Gesetzes gab es noch keine näheren Erläuterungen, die jedoch seit der Novellierung 2006 in manchen Punkten konkreter vorliegen. Wir möchten Sie kurz über die wesentlichen Bestimmungen des OÖ Hundehaltegesetzes 2002 informieren:  

An- und Abmelden von Hunden:

Grundsätzlich kann Hundehalter (jene Person, die über den Hund tatsächlich verfügt und ihn auch an- und abmelden muss) nur eine Person sein, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.   

Die Meldung des Hundes hat am Hauptwohnsitz des Hundehalters zu erfolgen. Jeder Hund, der über zwölf Wochen ist, ist binnen 3 Tagen anzumelden. Für die An- und Abmeldungen liegen beim Gemeindeamt Puchenau entsprechende Formulare auf.   

Die Hundeabgabe (46.- Euro/Jahr) ist erstmalig bei der Anmeldung zu entrichten und wird in den Folgejahren jeweils im März automatisch vorgeschrieben. Für die Hundemarke ist einmalig ein Betrag von 2,00 Euro zu entrichten.

Generell ist für alle Hunde anlässlich der Anmeldung ein „allgemeiner Sachkundenachweis“ zu erbringen. Sie können diesen durch Absolvieren eines dreistündigen Kurses erlangen. Wir informieren Sie gerne, wer solche Kurse in unserer Nähe anbietet.   

Weiters muss für jeden Hund bei der Anmeldung das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 730.000,- nachgewiesen werden (bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherungsanstalt bzw. die Polizze zur Anmeldung mit).

Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr Halter des auf Sie gemeldeten Hundes sind müssen Sie diesen unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin binnen einer Woche abmelden. Auch dafür steht bei uns ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Versicherungspflicht:

Das Gesetz schreibt jedem Hundehalter den Abschluss einer Haftpflicht-, Haushalt, Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung für seinen Vierbeiner mit einer Mindestdeckungssumme von € 730.000,-- vor.   

Wir ersuchen Sie daher, uns diesen Nachweis (Bestätigung Ihrer Versicherungsanstalt oder Polizze) bei der Neuanmeldung des Hundes vorzulegen.  

Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten:

An öffentlichen Orten (= ein Ort, der für jedermann frei oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich ist) im Ortsgebiet (in geschlossenen bebauten Gebieten, jedenfalls im Bereich zwischen den Schildern „Ortsanfang“ und „Ortsende“) muss Ihr Hund entweder an der Leine oder mit Maulkorb unterwegs sein.   

Bei Bedarf, jedenfalls aber in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Gaststätten, bei Veranstaltungen, etc. muss Ihr Hund an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.  

Weiters sind die von Ihrem Hund an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassenen Exkremente unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Verschärfungen oder Lockerungen dieser grundsätzlichen Verpflichtungen können mit Verordnungen des Gemeinderates vorgesehen werden.  

Sonstige Pflichten:

Generell darf Ihr Hund andere Personen aber auch andere Tiere nicht gefährden oder belästigen. Ihr Vierbeiner darf an öffentlichen Orten nicht unbeaufsichtigt herumlaufen. Sie, oder die von Ihnen mit der Beaufsichtigung betraute, geeignete Person müssen das Tier jederzeit kontrollieren können, also jedenfalls in Sicht- und Rufweite zu ihm sein.

Verstöße gegen diese Verpflichtungen sind von der Bezirkshauptmannschaft mit Geldstrafen bis zu maximal € 7.000,-- zu bestrafen. 

OÖ Hundeguide

Hundehalterinnen und Hundehalter sind sich einig: Der Hund ist der treueste Begleiter und beste Freund des Menschen! Nur leider können viele Mitmenschen diese Liebe nicht teilen und stehen so manchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber. Deshalb gibt´s Spielregeln für Mensch und Hund. Der OÖ Hundeguide enthält die wesentlichen Regulierungen unter Einbeziehung der OÖ Hundehaltegesetz-Novelle 2006. Hier können Sie den OÖ Hundeguide im PDF-Format downloaden:

Datei herunterladen: PDFHundeguide.pdf