Urnenbeisetzung

Urnenbeisetzung

Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofes

Entsprechend der Bestimmungen des § 21 Absatz 2 des OÖ Leichenbestattungsgesetzes, kann eine Urne auf Wunsch auch außerhalb eines Friedhofes, Urnenhaines oder einer Urnenhalle auf Privatgrund (z. B. in einem privaten Garten, oder wenn ein solcher nicht vorhanden ist, auch in einer Wohnung) beigesetzt werden. 

Diese Bewilligung ist von der Gemeinde zu erteilen, wenn
- die Umstände der beabsichtigten Beisetzung
- der Beisetzungsort und
- die Person des Antragstellers
eine pietät- und würdevolle Beisetzung der Urne erwarten lassen (in Wohnungen beispielsweise in einem eigenem Andachtsraum).

Eine Bewilligung erlischt bei Verkauf des Gartens/der Eigentumswohnung an einen anderen Eigentümer bzw. bei Mietwohnungen, wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird. In diesem Fall muss ein neuer Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt oder die Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden. 

Die Beantragung kann bei der Gemeinde mittels Antragsformular erfolgen. Nach Erhalt des Ansuchens wird bei einem Ortsaugenschein durch einen Mitarbeiter der Gemeinde festgestellt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 

Die Kosten für das Verfahren (Verwaltungsabgabe, Bundesgebühr und Kommissionsgebühr) belaufen sich auf ca. 160,- Euro pro Urne.

Hier finden Sie das Antragsformular.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema auf der Gemeinde ist
Frau Marlis Rankl