Feuerbeschau

Laut OÖ Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz, LGBI. Nr.94/2014 vom 28. November 2014 sind alle Gebäude in Puchenau in regelmäßigen Abständen einer Feuerbeschau zu unterziehen. Dabei haben ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und der Sachverständige der Brandverhütungsstelle sämtliche Anlagen unter dem Blickwinkel der Sicherheit zu überprüfen.

Als Überprüfungsintervalle gelten dabei folgende Fristen:

  • 3 Jahre: Objekte der "Risikogruppe" (Veranstaltungsstätten, Schulen und Kindergärten, Kirchen, ...)
  • 10 Jahre: Objekte, die nicht der "Risikogruppe" unterliegen (Wohnbauten, Betriebsbauten, Landwirtschaften, Bürobauten,...)
  • 20 Jahre: Kleinhausbauten, Objekte mit nicht mehr als 3 Parteien und nicht mehr als 3 Geschossen 

Die Eigentümer der Objekte werden mindestens 2 Wochen vor einer Überprüfung schriftlich informiert. Der Hauseigentümer hat seine Mieter nötigenfalls schriftlich darüber zu informieren und Sorge zu tragen, dass alle Bereiche (Wohnungen, Garagen, Kellerräume, ...) frei zugänglich sind. Sollte ein vorgegebener Termin nicht einhaltbar sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen anderen Termin. 

Bei Anzeigen wegen feuerpolizeilicher Mängel muss eine Überprüfung sofort - nötigenfalls unangekündigt - und ohne Rücksicht auf die Fristen durchgeführt werden!

Schwerpunkte der feuerpolizeilichen Überprüfung

  • Flucht- und Rettungswege müssen in baulicher Breite frei von Lagerungen, eindeutig gekennzeichnet und nötigenfalls beleuchtet sein. Keinesfalls dürfen Sie versperrt werden!
  • Die Tragbaren Feuerlöscher sind alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen überprüfen zu lassen. Die Plombe und Prüfplakette werden kontrolliert.
  • Die Einrichtungen der erweiterten Löschhilfe (Wandhydrant, nasse oder trockene Steigleitung) sind jährlich einer Funktionskontrolle und alle 4 Jahre einer Druckprüfung zu unterziehen.
  • Gashaupthahn, Elektroverteiler, Wasserhaupthahn und andere Versorgungseinrichtungen müssen frei zugänglich und entsprechend gekennzeichnet sein. 
  • Blitzschutzanlagen von Risikoobjekten sind alle 3 Jahre, von Kleinhausbauten alle 10 Jahre und von den übrigen Objekten alle 5 Jahre durch eine Fachfirma zu überprüfen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert. 
  • Beschilderungen für Fluchtwege und brandschutztechnische Einrichtungen sind nach ÖNORM F 2030 auszuführen. Notbeleuchtung und Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung sind jährlich durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert. 
  • Feuerwehrzufahrten sind das ganze Jahr über frei befahrbar zu halten und dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge oder Bäume eingeschränkt werden. Abschrankungen sind mit dem Feuerwehr-Schrankenschlüssel zu sperren, bzw. ist der Feuerwehr Puchenau ein entsprechender Schlüssel zur Verfügung zu stellen. 
  • Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzuganlagen und stationäre Löschanlagen sind jährlich von befugten Fachfirmen zu warten und zusätzlich durch eine akkreditierte Prüfanstalt zu revisionieren. Die Prüfprotokolle werden kontrolliert. 
  • Feuerstätten sind in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Die Einhaltung der Fristen der Feuerstättenprüfung und der Kaminkehrungen durch einen Rauchfangkehrer werden kontrolliert. 
  • Brandgefährliche Stoffe müssen entsprechend ihrem Gefahrenpotential gelagert werden. Der Dachboden ist auf keinen Fall ein geeigneter Lagerraum!
  • Brandschutztüren und Tore müssen selbsttätig schließen und dürfen nicht aufgekeilt werden! Türen mit Brandfallsteuerung werden in ihrer Funktion geprüft.