Straßenpolizeiliche Bewilligung für Baustellen

Strassenpolizeiliche Bewilligung für Baustellen 

Für alle Arbeiten, die entweder auf der Straße selbst erfolgen (z. B. Hauskanalanschluss) oder für deren Durchführung eine Materiallagerung, Containeraufstellung, Gerüstaufstellung, oder ähnliches auf öffentlicher Verkehrsfläche erforderlich ist, brauchen Sie nach § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 unabhängig von anderen Rechtsvorschriften eine Baubewilligung. 

Die Gemeinde Puchenau erteilt diese Bewilligung auf Antrag, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, durch Vorschreibung von Auflagen die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicherzustellen.

Die Beantragung kann bei der Gemeinde Puchenau erfolgen mit den notwendigen Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Bei großen Baustelleneinrichtungen (z. B. umfangreichen Lagerungen) ist zusätzlich zu den Angaben im Antragsformular auch eine Planskizze bzw. ein Lageplan einzureichen

Nach Erhalt des Ansuchens wird bei einem eventuellen Ortsaugenschein durch die Mitarbeiter der Gemeinde festgestellt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 

Die Kosten für das Verfahren werden Ihnen mit der Enderledigung vorgeschrieben und belaufen sich auf:

  • Bundesgebühr:
    Für den Antrag14,30 Euro
    Für jede Beilage   3,90 Euro
  • Verwaltungsabgabe:29,80 Euro 
  • Kommissionsgebühr:
     Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verhandlung, sollte eine notwendig sein.