Einreichung

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Einreichunterlagen rechtzeitig beim Gemeindeamt einlangen. Ergänzungen, einzuholende Stellungnahmen, Urlaubszeit usw. können den Abschluss des Bauverfahrens unter Umständen einige Wochen verzögern.
  • Bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben wie z. B. Stützmauern, Einfriedungen, Gartenhütten,... reicht meist eine einfache Skizze als Beilage zum Bauanzeigeformular. 
  • Erkundigen Sie sich, ob und in welcher Höhe Ihr Bauvorhaben Anschluss- und Benützungsgebühren für Kanal und Wasser verursacht.
  • Ihre Projektunterlagen werden zunächst vom Sachbearbeiter und zum nächsten Bauverhandlungstermin vom Amtssachverständigen vorgeprüft. Sind keine Ergänzungen nötig, wird bei Bauanzeigen auch gleich ein Gutachten erstellt. Ansonsten kann ein Termin für die Bauverhandlung oder für das vereinfachte Verfahren vereinbart werden.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt und ist das Gutachten positiv, dann erhalten Sie eine schriftliche Erledigung unter anderem mit einigen Formularen, die Sie benötigen werden (Bauführermeldung, Baubeginnsanzeige, Fertigstellungsanzeige).
  • Ist ein Verkehrsflächenbeitrag zu leisten, wird dieser zu diesem Zeitpunkt fällig.