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Seitens des Landes OÖ tritt mit 1. Jänner 2019 das Tourismusgesetz 2018 in Kraft, welches die Einhebung einer Freizeitwohnungspauschale vorsieht. Demnach wird eine Abgabe von all jenen Haus-/Wohnungsbesitzern eingehoben, die mindestens 26 Wochen pro Kalenderjahr keinen Hauptwohnsitz am betreffenden Wohnobjekt gemeldet haben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe des Objektes. Diese Abgabe wird mit 1. Dezember für das jeweilige Kalenderjahr fällig.