Heizkostenzuschuss 2023

Der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes OÖ kann von 2. Jänner bis 28. April 2023 im Gemeindeamt abgegeben werden. 

Gefördert werden finanziell bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

Alleinstehende € 1200,-
Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 1800,-
für jedes minderjährige Kind € 390,-

Bitte nehmen Sie unbedingt alle Einkommensnachweise des Jahres 2022 aller im Haushalt lebenden Personen mit. 

Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Sabrina Allenguten 0732 22 10 55-232 gerne zur Verfügung. 

Zuständig