Heizkostenzuschuss 2026

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss vom Land Oberösterreich unterstützt. Dieser kann von 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt frühestens ab 01. April 2026.

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).

Die Gewährung des Zuschusses in Höhe von € 200,- ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro 
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro 

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.

Nähere Informationen und den Online-Antrag finden sie hier: 
Oö. Heizkostenzuschuss

Zuständig