Vor der Planung

  • Rechtliche Voraussetzungen klären: Welche Flächenwidmung Ihr Grundstück hat, ob dafür ein Bebauungsplan oder eine Bauplatzbewilligung besteht und welche Bebauung damit möglich ist, erfahren Sie am Gemeindeamt.
  • Für bauliche Anlagen und/oder Zäune etc. brauchen Sie innerhalb eines Abstandes von 15 m zu einer Bundesstsraße bzw. 8 m zu einer Landes- oder Gemeindestraße die Zustimmung der Straßenverwaltung. Ebenso für Grundstückszufahrten und Kanalanschlüsse. Setzen Sie sich mit der Straßenmeisterei Ottensheim (für Bundes- und Landesstraßen) bzw. dem Gemeindeamt (für Gemeindestraßen) in Verbindung.
  • Erkundigen Sie sich auch über Wasser- und Kanalanschluss, über die (ergänzenden) Anschlussgebühren und den Verkehrsflächenbeitrag.
  • für den Lageplan verwenden Sie bitte als Grundlage einen aktuellen Auszug aus der Katastralmappe (am Gemeindeamt erhältlich).
  • Ob auf Grund der Lage oder der Art des Bauvorhabens zusätzliche Bewilligungen erforderlich sind, können Sie ebenfalls im Gemeindeamt erfragen.
  • Auch für bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben gelten der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie die Bestimmungen über die Erhaltungspflicht von baulichen Anlagen (§ 47 OÖ Bauordnung) und allenfalls naturschutz- und wasserrechtliche Genehmigungspflichten.