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Vor der Planung
Rechtliche Voraussetzungen klären:
Welche Flächenwidmung Ihr Grundstück hat, ob dafür ein Bebauungsplan oder eine Bauplatzbewilligung besteht und welche Bebauung damit möglich ist, erfahren Sie am Gemeindeamt.
Für bauliche Anlagen und/oder Zäune etc. brauchen Sie innerhalb eines Abstandes von 15 m zu einer Bundesstsraße bzw. 8 m zu einer Landes- oder Gemeindestraße die Zustimmung der Straßenverwaltung. Ebenso für Grundstückszufahrten und Kanalanschlüsse. Setzen Sie sich mit der Straßenmeisterei Ottensheim (für Bundes- und Landesstraßen) bzw. dem Gemeindeamt (für Gemeindestraßen) in Verbindung.
Erkundigen Sie sich auch über Wasser- und Kanalanschluss, über die (ergänzenden) Anschlussgebühren und den Verkehrsflächenbeitrag.
für den Lageplan verwenden Sie bitte als Grundlage einen aktuellen Auszug aus der Katastralmappe (am Gemeindeamt erhältlich).
Ob auf Grund der Lage oder der Art des Bauvorhabens zusätzliche Bewilligungen erforderlich sind, können Sie ebenfalls im Gemeindeamt erfragen.
Auch für bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben gelten der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie die Bestimmungen über die Erhaltungspflicht von baulichen Anlagen (§ 47 OÖ Bauordnung) und allenfalls naturschutz- und wasserrechtliche Genehmigungspflichten.