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Während der Planung
Beachten Sie bei der Planung die Empfehlungen zur
Wohnhaussicherung des Landespolizeikommandos
Sobald Sie einen Planentwurf zur Verfügung haben, können Sie diesen bereits vom Amtssachverständigen ansehen lassen. Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte mit dem Gemeindeamt. So können eventuell erforderliche Planergänzungen schon vor Fertigstellung des Einreichplanes berücksichtigt werden.
Mit dem Planentwurf kann auch schon gesagt werden, ob für das Bauvorhaben eine Bauanzeige oder ein Bauansuchen eingereicht werden muss, ob die Zustimmung oder Beteiligung der Nachbarn nötig ist, ...
Antrags- und Anzeigeformulare erhalten Sie in Papierform im Gemeindeamt und in digitaler Form hier unter
Formulare.