Semesterticket für Studierende

Der Gemeinderat der Gemeinde Puchenau hat in seiner Sitzung am 19. März 2014 die Förderung des "Semestertickets" für den öffentlichen Verkehr für Studierende beschlossen.
In der Sitzung am 29. Juni 2022 hat der Gemeinderat die Erweiterung der Förderung für das "Klimaticket" beschlossen.

Unter folgenden Voraussetzungen bzw. Bedingungen wird eine Förderung gewährt:

  • Der Hauptwohnsitz muss zum Stichtag 31. Oktober des jeweiligen Studienjahres in Puchenau sein
  • Eine Gewährung kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen 
  • Der Kauf eines entsprechenden Studententickets für den öffentlichen Verkehr muss nachgewiesen werden
  • Eine Inskriptionsbestätigung bzw. Studienfortsetzungsbestätigung ist vorzulegen
  • Eine Förderung erfolgt maximal bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
  • Ausbezahlt wird die Preisdifferenz zum HWS-Studententicket der jeweiligen Universitätsstadt, aber maximal € 150,-pro Jahr bzw. € 75,- pro Semester
  • Das Ansuchen muss während des Studienjahres gestellt werden (ein- oder zweimal), aber frühestens ab 2. November des jeweiligen Jahres (wegen des Stichtages)
  • Gültig sind die Förderrichtlinien ausschließlich für Studierende in anderen Bundesländern

Zuständig

Formulare